Deutscher Gewerkschaftsbund

Transnationale Fälle

München – Ljubljana – Mannheim

Marko Tanasić war früher Polizist. Heute arbeitet er für den Bund der freien Gewerkschaften in Slowenien. Der Gewerkschafter profitiert von seinem früheren Beruf, denn oft hat er mit illegalen Praktiken zu tun: Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell auf Lohnbetrug aufbauen. Im Sommer 2018 bekam Marko Tanasić einen Anruf aus Deutschland von einem bosnisch-herzegowinischen Bauarbeiter. Er sei mit einem knappen Dutzend Kollegen bei einem slowenischen Arbeitgeber angestellt, sie arbeiten auf eine Baustelle in der Nähe von München. Es gebe Probleme mit der Unterkunft.

Tanasić leitete die Anfrage an Dragana Bubulj weiter, eine Serbokroatisch sprechende Gewerkschafterin, die für Faire Mobilität im Süden Deutschlands als Beraterin unterwegs ist. „Der Austausch zwischen uns klappt reibungslos“, erzählt Bubulj, „ich kenne Marko über das Fair Posting-Projekt.“ Die Beraterin nahm Kontakt zu den Bauarbeitern auf. Der Arbeitgeber, der für die Unterbringungskosten in Deutschland zuständig ist, hatte die Miete nicht gezahlt. Gegenüber Dragana Bubulj versuchte die slowenische Firma, sich mit Liquiditätsproblemen herauszureden. Der Auftraggeber, ein großes bayerisches Bauunternehmen, habe seine Rechnungen nicht bezahlt, hieß es.

Die Bauarbeiter mussten ihre Unterkunft verlassen. Sie übernachteten auf der Baustelle. Es stellte sich zudem heraus, dass die Männer auf Teile ihres Lohns warteten. Dragana Bubulj und Marko Tanasić diskutierten und entschieden sich schließlich dafür, Zahlungsaufforderungen für die ausstehenden Löhne der Bauarbeiter zu versenden, und zwar sowohl an den slowenischen Arbeitgeber und an den bayerischen Generalunternehmer.

Mit Erfolg: „Nach zähen Verhandlungen hat der Generalunternehmer immerhin die Nettomindestlohnvergütung der Beschäftigten übernommen“, erzählt Dragana Bubulj. „Das sind im Baugewerbe derzeit 11,30 Euro und für Fachkräfte 14,70 Euro die Stunde. Insgesamt haben wir 23.000 Euro erkämpft.“ Geholfen hatte der Verweis auf die Generalunternehmerhaftung. Nach §14 des Arbeitnehmerentsendegesetzes haftet das Generalunternehmen mindestens für die Nettomindestlohnvergütung der Beschäftigten. Damit trägt das Generalunternehmen das Risiko, falls eines der Subunternehmen seine Beschäftigten nicht entlohnt.

Die Zahlungsaufforderungen an den slowenischen Arbeitgeber waren ungeöffnet zurückgekommen – ein beliebter Trick, um ein Verfahren wegen Lohnbetrugs hinauszuzögern. Ein solches hat Marko Tanasić gegen das slowenische Unternehmen ins Rollen gebracht. Bei weiteren Recherchen war ihm aufgefallen, dass das Unternehmen die entsandten Beschäftigten auch um die Sozialabgaben betrogen hatte: Mit gefälschten, scheinbar von den Bauarbeitern unterschriebenen Dokumenten, hatte der slowenische Unternehmer die Bosnier rückwirkend bei den Sozialversicherungsträgern abgemeldet – ein kalkulierter Betrug an den Bauarbeitern, denen Anrechnungszeiten in der Arbeitslosenversicherung vorenthalten wurden, und auch am slowenischen Sozialversicherungssystem.

Der Unternehmer drohte Tanasić: Er würde dafür sorgen, dass der Gewerkschafter Slowenien verlassen müsse, wenn dieser sich weiter in die Geschäfte einmische. Marko Tanasić ließ sich aber nicht einschüchtern, sondern stellte eine weitere Anzeige. Er will nicht aufgeben, aber er weiß auch: das System krankt. Weil es in Slowenien relativ einfach ist, ein Unternehmen zu gründen, werden die niedrigen Hürden ausgenutzt. Briefkastenfirmen machen Geschäfte mit der Entsendung, ohne Rücklagen und sonstige unternehmerische Aktivitäten. Die Auftraggeber profitieren von den günstigen Angeboten der unseriösen Subunternehmer. Im Vergleich mit den Gewinnen ist das Risiko – trotz Generalunternehmerhaftung – relativ gering. Denn jeder Einzelne muss seine Lohnansprüche selbst durchsetzen. Ohne die Unterstützung von Expertinnen und Experten wie Dragana Bubulj und Marko Tanasić wären die meisten Bauarbeiter dazu kaum in der Lage.

Sofia – Bayern – Nordrhein-Westphalen

Zwölf Bauarbeiter standen im Frühjahr 2018 in der Beratungsstelle des „Fair Posting“-Netzwerks in Sofia. Sie seien um ihren Lohn geprellt worden. Bei Neli Botevska und Velichka Mikova waren sie an der richtigen Adresse: die beiden Beraterinnen arbeiten für die Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften in Bulgarien, kurz: CITUB.

Die Männer waren bei einem bulgarischen Unternehmer angestellt, der sie zum Arbeiten nach Deutschland geschickt hatte. Den ganzen Sommer 2017 über arbeiteten die Bulgaren in Nordrhein-Westfalen und in Bayern im Tiefbau. Den Auftrag, Ausbau des Breitbandnetzes, hatten zwei große deutsche Telekommunikationsunternehmen von den jeweiligen Kommunen bekommen. Einer der Arbeiter berichtete, dass er von Juni bis Ende August 600 Stunden gearbeitet habe, dafür aber nur 770 bulgarische Lew – etwa 385 Euro – als Vorschuss erhalten habe.

Die beiden Gewerkschafterinnen von „Fair Posting“ erstatteten Anzeige bei der Arbeitsinspektion in Sofia, die den Fall prüfte und die ausstehenden Lohnansprüche bescheinigte. Gegen die Firma wurde ein Bußgeld verhängt. Auf dieser Grundlage klagen jetzt einige der Bauarbeiter ihren Lohn vor Gericht ein. Das bulgarische Fernsehen berichtete über den Fall.

Verantwortlich sind neben dem bulgarischen Unternehmen auch die deutschen Auftraggeber, das ist in der Auftraggeberhaftung nach § 14 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und § 13 des Mindestlohngesetzes klar geregelt. Darum aktivierten Velichka Mikova und Neli Botevska ihr Netzwerk und riefen in Deutschland bei der „Faire Mobilität“-Beratungsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) an. Von Frankfurt (Main) aus wird jetzt Ivan Ivanov die bulgarischen Kolleginnen unterstützen. Ivanov schreibt die deutschen Auftraggeber an und macht die Lohnansprüche der Bauarbeiter geltend.

Mannheim – Zagreb – Ljubljana

Mannheim, Sommer 2017. Zwei kroatische Arbeiter suchen die Beratungsstelle Faire Mobilität des deutschen Gewerkschaftsbundes auf. Ihre Geschichte: Sie haben einige Monate in Herten in der Metallverarbeitung gearbeitet, aber der Arbeitgeber hat ihnen nur einen Teil ihres Lohns ausgezahlt.

Die DGB-Beraterin Dragana Bubulj fragt nach Verträgen und Einsatzorten. Die Kroaten arbeiteten für den Generalunternehmer R&R Beth aus Thüringen, der Arbeitgeber aber war die Firma Kranos Mont doo aus Varaždin, Kroatien. In den Arbeitsverträgen, die die kroatische Firma mit den kroatischen Arbeitern in Deutsch abgeschlossen hatte, war eine 40-Stunden-Woche für 800 Euro brutto vereinbart. Außerdem war die Möglichkeit einer Entsendung enthalten. In diesem Fall sollten, so der Vertrag, die Löhne an die Gesetzgebung des Landes angepasst werden, in das der Arbeiter entsandt wird. Das seien in Deutschland acht Euro brutto pro Stunde, hatte man den beiden Arbeitern gesagt.

Weder hatte man die Arbeiter darauf aufmerksam gemacht, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 8,84 Euro liegt, noch dass in der Metallbranche aufgrund von Tarifverträgen noch höhere Bruttolöhne üblich sind. Eine A1-Bescheinigung, die als Sozialversichungsnachweis bei einer Entsendung nötig ist, hatten die Männer nicht. Sie waren auch unsicher, ob so etwas in der Firma für sie ausgestellt worden war.

Dragana Bubulj und ihre Kollegin Sunčica Brnardić beim kroatischen Gewerkschaftsdachverband in Zagreb traten in Aktion: Auf der Grundlage der Arbeitszeitdokumentation und der Notizen der Arbeiter schrieben die Beraterinnen Zahlungsforderungen, auf Kroatisch und auf Deutsch, zunächst ohne Resonanz.

Schließlich erreichten die beiden einen Mitarbeiter des deutschen Generalunternehmens R&R Beth. Die Zahlungen an die Subunternehmer seien geflossen, versicherte dieser, sein Arbeitgeber sehe sich nicht in der Haftung und lehne eine weitere Zahlung an die Arbeiter ab. Der Subunternehmer firmierte unter dem Namen Kadra, offenbar eine slowenische Firma, wie die Gewerkschafterinnen feststellten. Sie zogen ihren Kollegen Marko Tansic aus Ljubljana hinzu, der sofort wusste, um wen es sich handelte. Allerdings war das Subunternehmen mittlerweile insolvent und vom Markt verschwunden. Das deutsche Generalunternehmen gab zudem an, seine Geschäftsbeziehungen wegen Unregelmäßigkeiten seitens des Subunternehmens schon abgebrochen zu haben. Zwar ist nach dem deutschen Entsendegesetz das Generalunternehmen in solchen Fällen haftbar zu machen. Weigert sich jedoch das Generalunternehmen, seinen Verpflichtungen nachzukommen, müssen die betroffenen Arbeitnehmer ihre Forderungen vor Gericht einklagen. Dazu sind viele aufgrund der Prozessrisiken nicht bereit – so auch die in diesem Fall betroffenen Arbeiter.

Kontakt

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Franz-Rennefeld-Weg 5, 40472 Düsseldorf
E-Mail michaela.daelken@dgb-bildungswerk.de
Telefon +49 (0)211-4301 197

 

Projekt DGB – Faire Mobilität
Dominique John
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
E-mail: kontakt@faire-mobilitaet.de
Telefon: +49 (0)30 21 96 53 715

Förderung

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Diese Veröffentlichung wurde durch das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finanziell gefördert. Die Inhalte entsprechen möglicherweise nicht den offiziellen Positionen der Europäischen Kommission.