Deutscher Gewerkschaftsbund

Was ist Entsendung?

DGB

Entsandte Beschäftigte werden von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes EU-Land geschickt, um dort ihre Arbeit zu verrichten. Sie bleiben während der Entsendung bei ihrem Arbeitgeber angestellt und sind in der Regel weiterhin in ihrem Herkunftsland sozialversichert. Die meisten entsandten Beschäftigten (42 Prozent) arbeiten nach Angaben des Europäischen Parlaments im Baugewerbe, 22 Prozent sind in der verarbeitenden Industrie tätig, 14 Prozent im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, 10 Prozent im Bereich der Unternehmensdienstleistungen.

Der rechtliche Rahmen ist die Dienstleistungsfreiheit. Danach können europäische Unternehmen ihre Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten anbieten und dazu Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsenden. Um eine Benachteiligung zu verhindern, hat die EU mit der Entsenderichtlinie von 1996 festgelegt, dass für entsandte Beschäftigte die arbeitsrechtlichen Mindestbestimmungen des Landes gelten, in dem sie arbeiten:

·         Mindestlohnsätze

·         Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten

·         Bezahlter Mindestjahresurlaub

·         Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsunternehmen

·         Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz

·         Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Im deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, mit dem die EU-Richtlinie in nationales Recht überführt wurde, ist festgeschrieben, dass in einigen Branchen die jeweiligen Tariflöhne zu zahlen sind. In der Praxis jedoch werden entsandte Beschäftigte oft schlechter bezahlt als reguläre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In Deutschland erhalten sie nach einer Schätzung der Europäischen Kommission bis zu 50 Prozent weniger Lohn. Mit der im Mai 2018 verabschiedeten Reform der Entsenderichtlinie zeichnet sich eine Änderung ab. Im Jahr 2020 tritt diese Neuformulierung in Kraft. Bis dahin sind die EU-Mitglieder gefordert, die Reform in nationales Recht umzusetzen.

Entsandte Beschäftigte arbeiten nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland, sie sprechen oft nicht ausreichend Deutsch und verfügen über wenige inländische Kontakte. Sie sind wegen der Form der Entsendung besonders von Ausbeutung gefährdet. In der Praxis prellen Arbeitgeber diese Beschäftigten oftmals um ihren Lohn, Urlaubsansprüche behalten sie ein und kündigen nicht selten kurzerhand – ohne dabei geltendes Kündigungsrecht zu achten. Häufig melden Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht für die Sozialversicherung an, die dafür notwendigen A1-Bescheinigungen werden gefälscht. Hilfe erhalten entsandte Beschäftigte in Deutschland bei Beratungsstellen der Gewerkschaften wie bei Faire Mobilität oder in den Herkunftsländern bei den Informationszentren von Fair Working Conditions.

Kontakt

IQ Consult gGmbH
Michaela Dälken
Franz-Rennefeld-Weg 5, 40472 Düsseldorf
E-Mail michaela.daelken@dgb-bildungswerk.de
Telefon +49 (0)211-4301 197

 

Projekt DGB – Faire Mobilität
Dominique John
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
E-mail: kontakt@faire-mobilitaet.de
Telefon: +49 (0)30 21 96 53 715

Förderung

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Diese Veröffentlichung wurde durch das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finanziell gefördert. Die Inhalte entsprechen möglicherweise nicht den offiziellen Positionen der Europäischen Kommission.